Elektronische Rechnungslegung in der EU: „VAT in the Digital Age – ViDA“

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Ab 1.7.2030 wird die E-Rechnungstellung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtend. Der EU-Rat hat jüngst am 5.11.2024 über den Kompromissvorschlag vom 30.10.2024 nun schließlich einstimmig positiv abgestimmt. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt in Richtung zur Elektronischen Rechnungstellung, somit zur Optimierung des Rechnungswesens. Diese Entwicklung kommt nicht aus unternehmensrechtlicher sondern aus der steuerrechtlichen Ecke:

✅ Steuerliche digitale Meldeverpflichtungen mit einer Verkürzung der Rechnungsausstellung auf 10 Tage

✅ Einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung

✅ Ein einheitliches Meldeverfahren für den gesamten EU-Raum

Mehrfache VAT EU- Registrierungen sollen bereits ab 2027 vermieden werden, Erweiterungen des One-Stop-Shop-Verfahren und des Revers-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze führen ab 1.7.2028 zu einer einheitlichen Lösung für innergemeinschaftliche Verbringungen. Die Mitgliedstaaten können diese Regelungen freiwillig früher, bereits ab 1.7.2028 umsetzen. Andere Mitgliedstaaten 🇪🇺wie z.B. Deutschland 🇩🇪haben bereits nationale Regelungen in Richtung Digitales Rechnungswesen umgesetzt, Österreich sollte hier nachsetzen. Aus meiner Sicht : Notwendige längst fällige Schritte im Digitalen Rechnungswesen in die richtige Richtung❗️

Details finden Sie unter: VAT in the Digital Age

(Stand 17.11.2024)